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WÜRTTEMBERGISCHER
SCHÜTZENVERBAND 1850 E.V. |
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BEZIRK
UNTERLAND |
Zuständig
für Liga 1 bis 3 Lutz Hertwig, im Winkel 16, 74405
Gaildorf
Tel. u. Fax 07971 6781, eMailo: lutzhertwig@web.de
Ausschreibung:
Bezirksliga - Unterland
Großkaliberpistole/Revolver -
Wettbewerb, Sommerrunde 2012
Austragungsmodus: Es gelten die
Regeln der Sportordnung, des DSB Ziffer 2.5.0
in Verbindung mit der Wettkampfordnung des Württbg. Schützenverbandes..
Waffen: Pistole 9 mm,
Revolver 357 Magnum, Revolver .44 Mag., Pistole 45 ACP, zwischen Pistole und
Revolver wird bei der Wertung nicht unterschieden. Der vorgeschriebene Mindestimpuls ist zu beachten.
Mannschaftsstärke: Eine
Mannschaft besteht aus 5 Schützen, die 3 besten Ergebnisse werten gewertet.
Alle
Mitglieder der Mannschaft, müssen auf der Ergebnisliste des
1.
Wettkampfes, mit vollständigem Nach- und Vornamen in alphabetischer
Reihenfolge aufgeführt sein, auch wenn sie am Kampf nicht
teilgenommen haben.
Termine: Endtermine werden
auf Sonntag terminiert. Wird keine Vereinbarung getroffen, wird beim
gastgebenden Verein am Endtermin ab 10.00 Uhr geschossen.
1.
Wettkampf, April 2012 Endtermin:15.April
2.
Wettkampf, Mai Endtermin 6. Mai
3.
Wettkampf, Juni Endtermin: 3. Juni
4.
Wettkampf Juli Endtermin: 8. Juli
5.
Wettkampf Juli Endtermin: 5. August
6.
Wettkampf September Endtermin: 2.
September
Bei
Terminschwierigkeiten, bitte mit dem jeweiligen
Mannschaftsführer
abstimmen.
Schußzahl: 40 Schuß, bestehend aus
2 Durchgängen zu je 20 Schuß
4
Serien je 5 Schuß in 150 Sekunden, Präzisionsscheibe
4
Serien je 5 Schuß in 20 Sekunden, Duellscheibe
Probeschüsse: Vor Beginn der
ersten Wettkampfserie ist eine Probeserie von 5 Schuß auf die
Präzisionsscheibe
in 150 Sekunden erlaubt.
Scheiben: Als Scheiben dürfen
Scheiben oder Spiegel mit dem Signum des
DSB
und IGS verwendet werden. Die Scheiben stellt der Platzverein.
Ergebnismeldungen: Die Ergebnismeldungen der einzelnen
Kämpfe sind so rechtzeitig
abzuschicken, dass diese spätestens
am 2. Tag nach dem
jeweiligen
Wettkampf
- Termin beim Ligaleiter eintreffen. Zusendung per Fax oder E-Mail ist zugelassen.
Startgeld: Das Startgeld
beträgt € 18, -- je Mannschaft. Es wird
im Einzugsverfahren abgebucht
Kampfgericht: Wird bei Bedarf festgelegt.
Vorschießen: „Vorschießen einzelner Schützen ist nach vorheriger Verständigung des Ligaleiters und der beiden Mannschaftsführer auf gegnerischem Stand unter Aufsicht und entsprechender Bestätigung erlaubt.
Bei Verstoß wird die Mannschaft mit
Null-Ringen gewertet. Dies gilt auch, wenn der Verstoß erst am Ende der Saison
bekannt wird.“
Gaildorf, 18. Januar 2012 Lutz
Hertwig, Obmann für Liga 1 bis 3